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IMPRESSUM
Verantwortlich für den Inhalt:
MAC-HOLZWASCHBECKEN
Markus Horner
Kohlstattstr. 17
85305 Jetzendorf
Tel.: 08137/2838
Mobil: 01729269710
E-Mail: mac-holzwaschbecken@t-online.de
Inhaber:
Markus Horner
Haftungsausschluss
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Inhalte externer Links übernehmen. Für
den Inhalt diese Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Webdesign: 24h-Webexpress Markus Horner Jetzendorf
AGB´s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom
MAC - HOLZWASCHBECKEN-Kostenvoranschlag ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit
der Bestätigung von MAC - HOLZWASCHBECKEN zustande.
1.2 Wird die von MAC - HOLZWASCHBECKEN geschuldete Leistung durch höhere Gewalt,
rechtmäßigen Streik, einer Pandemie (z.B. Corona) unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von
MAC - HOLZWASCHBECKEN oder eines seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich die
vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
2.1 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen bei Abnahme der Leistung/ Ware oder spätestens innerhalb von zwei
Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
2.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat MAC - HOLZWASCHBECKEN die Wahl, entweder die
mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des
beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange MAC - HOLZWASCHBECKEN seinen
Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht,
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein
Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich,
schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen
entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
2.3 Unwesentliche zumutbare Abweichungen in der Ausführung (Farbe und Struktur), insbesondere bei
Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien
(Massiv- Schichtsperrhölzer, Furniere) liegen und üblich sind. Zudem kann es bei handgemachten,
gedreschselten Schalen (die nicht CNC-bearbeitet werden) zu abweichungen bei den Maßen bis zu 5%
kommen.
2.4 Eine Garantie wird gegeben, wenn die Sanitärobjekte aus Schichtsperrholz gefertigt wurden.
Andere Hölzer sind von der Garantieleistung ausgeschlossen.
2.5 Werden von einem Auftraggeber spezielle Holzarten oder Bauweisen vorgegeben bzw. die
Ausführung vorgegeben, übernehmen wir keine Haftung für Verzug, Rissbildung oder
Lackablösungen. Die Kosten für das Sanitärobjekt trägt in diesen Fällen der Auftraggeber.
3.1 Vergütung
Ist die vertragliche Leistung von MAC - HOLZWASCHBECKEN erbracht und abgenommen, so ist
die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern
nichts anderes vereinbart ist
3.2 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist
ausgeschlossen.
3.3 Abschlagszahlung
Für in sich abgeschlossene Leistungsteile (Beratungsgespräche, Entwürfe etc.) kann eine
Abschlagszahlung berechnet werden in der Höhe des erbrachten Leistungswertes, sofern das Eigentum
hieran auf den Auftraggeber übertragen wird. Verzögert sich aus vom Auftraggeber zu vertretenden
Umständen, wozu auch Verzögerungen im Bauablauf gehören, der Einbau montagefertiger Teile um
mehr als 14 Tage, so wird eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes fällig, wenn
gleichzeitig das Eigentum an den Teilen übertragen wird.
4.1 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von MAC -
HOLZWASCHBECKEN.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände MAC -
HOLZWASCHBECKEN unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem
Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur
Sicherheit zu übereignen.
4.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die
Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In
diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung
bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an MAC -
HOLZWASCHBECKEN abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der
Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche
aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an MAC -
HOLZWASCHBECKEN ab.
4.4 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des
Auftraggebers als Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber
schon jetzt entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an MAC - HOLZWASCHBECKEN ab.
4.5 Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind,
verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine MAC -
HOLZWASCHBECKEN die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des
Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen
zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers
4.6 Urheberrecht
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich MAC -
HOLZWASCHBECKEN Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder
genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle einer
Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben, es sei denn, es wurde ein Eigentumsrecht
nach Zahlung einer vereinbarten Abschlagszahlung erworben.
5 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von MAC - HOLZWASCHBECKEN.
(Stand: 1. Januar 2020)
MAC - HOLZWASCHBECKEN - Markus Horner
Kohlstattstraße 17, 85 305 Jetzendorf, Telefon und Fax 0162 92 69 710