MAC-HOLZWASCHBECKEN
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IMPRESSUM / AGB
IMPRESSUM Verantwortlich für den Inhalt: MAC-HOLZWASCHBECKEN Markus Horner Kohlstattstr. 17 85305 Jetzendorf Tel.: 08137/2838 Mobil: 01729269710 E-Mail: mac-holzwaschbecken@t-online.de Inhaber: Markus Horner Haftungsausschluss Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Inhalte externer Links übernehmen. Für den Inhalt diese Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Webdesign: 24h-Webexpress Markus Horner Jetzendorf AGB´s ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1.1 Auftragsannahme Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom MAC - HOLZWASCHBECKEN-Kostenvoranschlag ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung von MAC - HOLZWASCHBECKEN zustande. 1.2 Wird die von MAC - HOLZWASCHBECKEN geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, einer Pandemie (z.B. Corona) unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von MAC - HOLZWASCHBECKEN oder eines seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. 2.1 Gewährleistung Offensichtliche Mängel müssen bei Abnahme der Leistung/ Ware oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. 2.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat MAC - HOLZWASCHBECKEN die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange MAC - HOLZWASCHBECKEN seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 2.3 Unwesentliche zumutbare Abweichungen in der Ausführung (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massiv- Schichtsperrhölzer, Furniere) liegen und üblich sind. Zudem kann es bei handgemachten, gedreschselten Schalen (die nicht CNC-bearbeitet werden) zu abweichungen bei den Maßen bis zu 5% kommen. 2.4 Eine Garantie wird gegeben, wenn die Sanitärobjekte aus Schichtsperrholz gefertigt wurden. Andere Hölzer sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. 2.5 Werden von einem Auftraggeber spezielle Holzarten oder Bauweisen vorgegeben bzw. die Ausführung vorgegeben, übernehmen wir keine Haftung für Verzug, Rissbildung oder Lackablösungen. Die Kosten für das Sanitärobjekt trägt in diesen Fällen der Auftraggeber. 3.1 Vergütung Ist die vertragliche Leistung von MAC - HOLZWASCHBECKEN erbracht und abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist 3.2 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. 3.3 Abschlagszahlung Für in sich abgeschlossene Leistungsteile (Beratungsgespräche, Entwürfe etc.) kann eine Abschlagszahlung berechnet werden in der Höhe des erbrachten Leistungswertes, sofern das Eigentum hieran auf den Auftraggeber übertragen wird. Verzögert sich aus vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen, wozu auch Verzögerungen im Bauablauf gehören, der Einbau montagefertiger Teile um mehr als 14 Tage, so wird eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes fällig, wenn gleichzeitig das Eigentum an den Teilen übertragen wird. 4.1 Eigentumsvorbehalt Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von MAC - HOLZWASCHBECKEN. 4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände MAC - HOLZWASCHBECKEN unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 4.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an MAC - HOLZWASCHBECKEN abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an MAC - HOLZWASCHBECKEN ab. 4.4 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an MAC - HOLZWASCHBECKEN ab. 4.5 Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine MAC - HOLZWASCHBECKEN die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers 4.6 Urheberrecht An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich MAC - HOLZWASCHBECKEN Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle einer Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben, es sei denn, es wurde ein Eigentumsrecht nach Zahlung einer vereinbarten Abschlagszahlung erworben. 5 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von MAC - HOLZWASCHBECKEN. (Stand: 1. Januar 2020) MAC - HOLZWASCHBECKEN - Markus Horner Kohlstattstraße 17, 85 305 Jetzendorf, Telefon und Fax 0162 92 69 710
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Corona) unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von MAC - HOLZWASCHBECKEN oder eines seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. 2.1 Gewährleistung Offensichtliche Mängel müssen bei Abnahme der Leistung/ Ware oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. 2.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat MAC - HOLZWASCHBECKEN die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange MAC - HOLZWASCHBECKEN seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 2.3 Unwesentliche zumutbare Abweichungen in der Ausführung (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massiv- Schichtsperrhölzer, Furniere) liegen und üblich sind. Zudem kann es bei handgemachten, gedreschselten Schalen (die nicht CNC-bearbeitet werden) zu abweichungen bei den Maßen bis zu 5% kommen. 2.4 Eine Garantie wird gegeben, wenn die Sanitärobjekte aus Schichtsperrholz gefertigt wurden. Andere Hölzer sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. 2.5 Werden von einem Auftraggeber spezielle Holzarten oder Bauweisen vorgegeben bzw. die Ausführung vorgegeben, übernehmen wir keine Haftung für Verzug, Rissbildung oder Lackablösungen. Die Kosten für das Sanitärobjekt trägt in diesen Fällen der Auftraggeber. 3.1 Vergütung Ist die vertragliche Leistung von MAC - HOLZWASCHBECKEN erbracht und abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist 3.2 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. 3.3 Abschlagszahlung Für in sich abgeschlossene Leistungsteile (Beratungsgespräche, Entwürfe etc.) kann eine Abschlagszahlung berechnet werden in der Höhe des erbrachten Leistungswertes, sofern das Eigentum hieran auf den Auftraggeber übertragen wird. Verzögert sich aus vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen, wozu auch Verzögerungen im Bauablauf gehören, der Einbau montagefertiger Teile um mehr als 14 Tage, so wird eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes fällig, wenn gleichzeitig das Eigentum an den Teilen übertragen wird. 4.1 Eigentumsvorbehalt Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von MAC - HOLZWASCHBECKEN. 4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände MAC - HOLZWASCHBECKEN unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 4.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an MAC - HOLZWASCHBECKEN abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an MAC - HOLZWASCHBECKEN ab. 4.4 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an MAC - HOLZWASCHBECKEN ab. 4.5 Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine MAC - HOLZWASCHBECKEN die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers 4.6 Urheberrecht An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich MAC - HOLZWASCHBECKEN Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle einer Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben, es sei denn, es wurde ein Eigentumsrecht nach Zahlung einer vereinbarten Abschlagszahlung erworben. 5 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von MAC - HOLZWASCHBECKEN. (Stand: 1. Januar 2020) MAC - HOLZWASCHBECKEN - Markus Horner Kohlstattstraße 17, 85 305 Jetzendorf, Telefon: 0162 92 69 710